Kolonialrechtliche Diskriminierung, Staatsangehörigkeitsfragen und behördliches Handeln am Beispiel der Familie Liebl aus Togo
Der Fall der Familie Liebl aus Togo wirft grundsätzliche Fragen zum Umgang mit den Folgen kolonialen Unrechts auf. Der deutsche Arzt Georg Liebl heiratete im Jahr 1908 im damaligen deutschen Schutzgebiet Togo die Häuptlingstochter Edith Kokoé Ajavon nach örtlichem traditionellem Recht. Eine Anerkennung durch deutsche Behörden unterblieb, weil "Mischehen" zum damaligen Zeitpunkt nicht gewollt waren. Diese rassistische Diskriminierung hat negative staatsangehörigkeitsrechtliche Folgen bis heute.
