Nutzung internationaler Emissionsgutschriften nach Artikel 6 des Pariser Übereinkommens
Das neue EU-Klimaschutzziel für 2040 soll es zu 5% erlauben, internationale Emissionsgutschriften auf das Emissionsminderungsziel anzurechnen. Die bisherige Nutzung der Gutschriften hat Risiken für die ökologische Integrität, die Zielerreichung und die Glaubwürdigkeit des Klimaschutzes offengelegt. Wir verlangen Informationen zur Eignung, zur Funktionsweise und zu den Konsequenzen der Nutzung dieses Instruments für das Erreichen des EU-Klimaziels.
