Förderstopp für den 50. Feministischen Jurist*innentag
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugendhält feministische Projekte wie den Feministischen Juristinnentag nicht mehr für förderwürdig. Dabei verpflichtet Art. 3 GG den Staat auf eine tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter hinzuwirken. Die Prioritätensetzung des Ministeriums scheint sich nicht mehr hieran, sondern an rechtem Kulturkampf zu orientieren. Wie bedeutsam feministische Perspektiven auf rechtliche Fragestellungen sind, zeigt sich zuletzt bei Vorfällen sexualisierter Gewalt im digitalen Raum.
