Entschließungsantrag zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – 21/6130, 21/6559, 21/7016 – Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
Nachdem seit 2004 stets an der Krankenhauspflege gespart wurde, schafften die Beschäftigten es, genug Druck aufzubauen, dass 2020 das Gesetz geändert wurde: Seitdem zahlen die Krankenkassen die Pflegekosten im Krankenhaus, die notwendig sind. Die Bundesregierung will diesen Erfolg wieder zunichtemachen, Spardruck aufbauen und letztlich zum Pflegenotstand zurückkehren. Das lehnen wir ab.
