Entschließungsantrag zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – 21/3546, 21/4090, 21/4371 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Durch die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz verschiebt sich der Schwerpunkt vom präventiven Herdenschutz hin zu jagdrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten. Eine Ausweitung jagdrechtlicher Befugnisse allein löst jedoch die strukturellen Probleme der Weidetierhaltung nicht. Stattdessen birgt sie das Risiko, nicht nur Errungenschaften des Artenschutzes zurückzudrehen, sondern auch europarechtliche Konflikte zu verschärfen sowie gesellschaftliche Spannungen zu vertiefen.
