Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143i)
Viele Kommunen in Deutschland sind durch übermäßige Kassenkredite stark verschuldet, was ihre Handlungsfähigkeit und die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse beeinträchtigt. Um diesen Kommunen zu helfen, soll der Bund einmalig per Grundgesetzänderung die Hälfte der Entschuldungskosten übernehmen, wobei die Länder weiterhin für die finanzielle Ausstattung ihrer Kommunen verantwortlich bleiben.