Zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt mit Blick auf digitale geschlechtsspezifische Gewalt
Mit dem Fall Collien Fernandes wurde digitale Gewalt für viele erstmals sichtbar. Prompt legte Bundesjustizministerin Hubig einen Entwurf vor – scheinbar als Reaktion auf die mediale Welle. Dabei ist Deutschland seit Inkrafttreten der EU-Richtlinie längst in der Pflicht. Der Entwurf selbst greift zu kurz: Wir fordern Schutz, der bei Opferschutz und Prävention ansetzt und nicht bei Strafverfolgung. Er bleibt hinter der Richtlinie zurück; eine fristgerechte Umsetzung ist ausgeschlossen.
