Eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke im Bundestag zeigt: Die Wohnkostenlücke beim Bürgergeld, also der Fehlbetrag zwischen der Kostenübernahme und den tatsächlichen Wohnkosten, ist auf ein Rekordhoch von durchschnittlich 116 € pro Monat gestiegen. Die Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung belief sich in 2024 auf rund 494 Millionen Euro.

Am 6. August 1945 warfen die Vereinigten Staaten die Atombombe Little Boy über Hiroshima ab. 3 Tage später folgte Fat Man auf Nagasaki. 100.000 Menschen starben sofort und weitere 130.000 bis Ende 1945 an den Folgeschäden wie Verbrennungen und Strahlung. Die Atomwaffenabwürfe sind auch 80 Jahre später noch Mahnung.
Die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) verwertet seit den 1990er Jahren ehemals volkseigene, dann bundeseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen. Nach fast 30 Jahren Ausverkauf wurde die Vergabe der verbleibenden Flächen ab 2022 an ökologische Kriterien gekoppelt und der Verkauf gedrosselt. Wie jetzt in der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage von Katalin Gennburg bekannt wurde, befinden sich noch 8199 Hektar Land, das innerhalb von Siedlungszusammenhängen liegt oder direkt an diese angrenzt, im Eigentum der BVVG.
Zweibrücken ist eine Kleinstadt in Rheinland-Pfalz an der Grenze zum Saarland und Flop-10-Siegerin. Hier ist das Mietniveau zwar geringer als in Großstädten, aber die Mieten wurden auch hier deutlich erhöht. Zweibrücken erlebte mit knapp 16 Prozent von 2023 auf 2024 den höchsten Anstieg von Angebotsmieten bundesweit. Nur 25 Kilometer westlich von Zweibrücken liegt Pirmasens. Pirmasens teilt sich Platz 2 der Städte mit den größten Mietsteigerungen im vergangenen Jahr mit Schweinfurt (Bayern). In beiden Städten sind die auf Immobilienportalen angebotenen Mietpreise um 13,4 Prozent angehoben worden. Kaiserslautern folgt mit 12,6 Prozent Mietsteigerung in nur einem Jahr. Damit liegen drei der vier Städte mit den höchsten Anstiegen bei auf Immobilienportalen angebotenen Mieten in Rheinland-Pfalz. Das geht aus Angaben der Bundesregierung auf Anfrage der Linken-Mietenexpertin Caren Lay hervor.
Vertreter*innen der syrischen Opposition, unter ihnen Drus*innen, Alawit*innen, Aramäer*innen und der kurdischen Frauenbewegung, sind der Einladung der Linksfraktion im Bundestag gefolgt, um sowohl von der Situation vor Ort zu berichten, als auch ihre Forderungen vorzustellen.
Angesichts der katastrophalen Lage in Gaza und vor dem Hintergrund der Forderung von 28 Staaten nach einem sofortigen Ende des Krieges in Gaza erklären Heidi Reichinnek und Sören Pellmann, Vorsitzende der Fraktion Die Linke im Bundestag, und Ines Schwerdtner und Jan van Aken, Vorsitzende der Partei Die Linke:
Deutschland muss sich der Forderung der 28 Staaten anschließen - Sondersitzung des Auswärtigen Ausschuss zur Situation in Gaza gefordert.
Wir alle wollen mit der Bahn oder dem Bus in den Sommerferien unsere Familie besuchen oder an den See fahren. Aber das Deutschlandticket ist mit seinem Preis von 58 Euro für immer mehr Menschen viel zu teuer geworden. Egal ob alleinerziehende Mama, Rentnerin oder Schüler – alle brauchen einen günstigen ÖPNV, um sicher einen Sommerausflug machen zu können.
40 % der Vollzeitbeschäftigten verdienen pro Monat weniger als 3.500 Euro. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor. Demnach verdienen 9,2 Millionen Menschen unter diesem Wert. 4,6 Millionen Menschen verdienen sogar weniger als 2.750 Euro im Monat. Das ist jede*r fünfte Vollbeschäftigte.
Sowohl der jüngste als auch der dienstälteste Abgeordnete im Deutschen Bundestag gehört der Linksfraktion an. Im Interview mit ntv.de sprechen Gregor Gysi (77) und Luke Hoß (23) über die "Klassenkampf"-Rhetorik ihrer Partei, über Sechzehnjahrespläne für junge Abgeordnete und den "inneren Unvereinbarkeitsbeschluss" mit der Union.
Das BAMF hat seinen Entscheidungsstopp zu Asylsuchenden aus dem Gaza aufgehoben. Wegen der andauernden Kampfhandlungen auf dem gesamten Gebiet des Gazastreifens und der mehrfach gescheiterten Waffenruhe-Verhandlungen sei nicht mehr von einer „nur vorübergehend ungewissen Lage“ nach § 24 Abs. 5 AsylG auszugehen.