Hans Leyendecker von der "Süddeutschen Zeitung" über unterschiedliche Auskünfte der Bundesregierung zu Anfragen von Gesine Lötzsch
Die Bundesregierung bestreitet, dass die frühere Staatsministerin im Auswärtigen Amt (AA), Kerstin Müller, vor zweieinhalb Jahren im Parlament unzutreffende Angaben über den Kenntnisstand der rot-grünen Regierung in Sachen Guantanamo gemacht hat.Im Juni 2003 hatte die PDS-Abgeordnete Gesine Lötzsch in einer parlamentarischen Anfrage von der Regierung erfahren wollen, welche Informationen diese über die Häftlinge und deren "Behandlung (Folter, Verweigerung von Kontakten zu Rechtsanwälten und ihren Familien)" im US-Gefangenenlager Guantanamo habe. Die damalige Staatsministerin Müller hatte geantwortet: "Da deutsche Staatsangehörige in Guantanamo nicht festgehalten werden und damit Vertreter der Bundesrepublik Deutschland kein Zugangsrecht zu Guantanamo haben, liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse über den Zustand der Gefangenen vor".
Nicht in der Antwort stand, dass im September 2002 zwei Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und ein Beamter des Bundesnachrichtendienstes (BND) nach Kuba gereist waren, um in Guantanamo den aus Bremen stammenden Türken Murat Kurnaz zu befragen. Den Berichten eines Anwalts zufolge ist Kurnaz bei Verhören durch US-Militärs "psychisch, seelisch und sexuell gefoltert" worden. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland hatten im Herbst 2002 die Beamten des BfV in einem Bericht, der dem Bundesinnenministerium, dem AA und dem Kanzleramt vorlag, über ihre Gespräche mit dem Bremer berichtet, der in Fußfesseln von US-Soldaten in einem Verhörcontainer vorgeführt worden sei.
Am 14. Dezember 2005 hatte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble im Bundestag eingeräumt, dass nach seinen Informationen "auch von deutschen Sicherheitsbehörden" in "Guantanamo eine Person befragt worden" sei. Nähere Angaben machte Schäuble nicht. Nach dieser Schäuble-Erklärung, hatte die Abgeordnete Lötzsch, die jetzt der Linkspartei angehört, in einer neuen Anfrage von der Regierung wissen wollen, warum ihr Müller im Juni 2003 angeblich "keine zutreffende Aussage gemacht" habe. In der Antwort der Staatsministerin sei es damals um das "Zugangsrecht" in Guantanamo gegangen, antwortete Ende Dezember AA-Staatssekretär Klaus Scharioth. Ein solches Recht hätten deutsche Behörden nur, wenn ein Deutscher inhaftiert sei: "Die Frage des konsularischen Zugangs wird durch eine Befragung durch Angehörige deutscher Sicherheitsbehörden nicht berührt". Kurnaz hat zwar nie in der Türkei sondern nur in Deutschland gelebt, aber er hat keinen deutschen Pass.
Süddeutsche Zeitung, 4. Januar 2006