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Taschenspielertricks beenden, Schuldenbremse abschaffen!

Archiv Linksfraktion - Nachricht von Dietmar Bartsch, Gesine Lötzsch, Christian Görke, Janine Wissler,

Nach einer Klage der Unionsfraktion hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden: Die Bundesregierung darf die 60 Milliarden Euro, die für den Kampf gegen Corona vorgesehen waren, nicht umschichten und für Klimaschutz verwenden. Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 sei verfassungswidrig.

Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, kommentiert auf X: "Karlsruhe stoppt das unseriöse Schuldenversteckspiel der Ampel. Gut so! Die Bundesregierung sollte schleunigst aufhören, in irreführend genannten 'Sondervermögen' milliardenschwere Sonderschulden zu parken. Die 'Fortschrittskoalition' agiert finanzpolitisch nicht nachhaltig und schießt sich beim Klimaschutz mit ihrem Klimafonds ins eigene Knie. Wer Fortschritt will, muss den Geldadel gerecht besteuern. Die Schuldenbremse wird zur Entwicklungsbremse."

"Das Bundesverfassungsgericht hat die Taschenspielertricks der Ampel durchschaut und gestoppt. Bundesfinanzminister Lindner steht vor einem Scherbenhaufen", erklärt Gesine Lötzsch, stellvertretende Vorsitzende und haushaltspolitische Sprecherin. "Mit der unsinnigen Schuldenbremse haben sich die neoliberalen Parteien von SPD, Grüne, FDP und CDU/CSU selbst ein Bein gestellt. Sie haben sich haushaltspolitische Ketten angelegt, die ihnen jetzt zum Verhängnis werden.

Der CDU/CSU ging es bei der Klage vor dem BVerfG weniger um die Einhaltung der Schuldenbremse. Sie wollen das 60-Milliarden-Euro-Loch durch Kürzungen beim Bürgergeld stopfen. Die Schuldenbremse ist nur eine Krücke, um Sozialkürzungen besser begründen zu können. DIE LINKE hat einen anderen Lösungsvorschlag: Die Schuldenbremse abschaffen. Dann haben wir auch wieder Geld, um in Bildung, Gesundheit, Klimagerechtigkeit und öffentlichen Verkehr zu investieren."

 

Christian Görke, finanzpolitischer Sprecher: "Es ist ein Paukenschlag für die Ampel: Die Befüllung des Klima- und Energiefonds des zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist verfassungswidrig. Das zeigt wieder einmal, wie irrsinnig die Lindnerschen Haushaltstricks sind. Ehrlicher und offensichtlich rechtlich sicherer wäre es, endlich die grundlegende Reform der Schuldenbremse anzugehen und die Superreichen zur Kasse zu ziehen. Jetzt ist aber klar, dass es dadurch auf keinen Fall zu einem zusätzlichen Kürzungshammer kommen darf!"

Janine Wissler, Mitglied im Finanzausschuss des Bundestages: "Diese finanzpolitischen Verrenkungen waren nur nötig, weil Union, SPD, Grüne und FDP die Schuldenbremse ins Grundgesetz geschrieben und damit Investitionen ausgebremst haben. Es wird Zeit, diesen Fehler zu beheben. Die Schuldenbremse verhindert Investitionen in den klimagerechten Umbau der Gesellschaft.

Wir müssen in den kommenden Jahren Hunderte Milliarden in Infrastruktur und Wirtschaft investieren, wenn wir die Klimaziele einhalten wollen. Deshalb wäre jetzt der richtige Zeitpunkt, die Schuldenbremse abzuschaffen. Das Urteil ist auch eine schallende Ohrfeige für den Finanzminister, der immer wieder betont, wie wichtig die Schuldenbremse ist und doch jeden denkbaren Trick anwendet, um sie zu umgehen. Das rächt sich jetzt mit einer klaffenden Lücke im Haushalt von 60 Milliarden Euro. Genau davor wurde von vielen Seiten gewarnt. Es sind in der Vergangenheit schon Minister wegen weniger zurückgetreten."