Zum Vorstoß von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig für eine Verschärfung des Strafrechts bei Vergewaltigung erklärt Kathrin Gebel, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und frauenpolitische Sprecherin:
"Es ist ein Skandal, dass Vergewaltigungen seit 2016 nach nur 5 Jahren verjähren. Laut Aussage der damaligen Bundesregierung handelte es sich um einen fatalen Gesetzgebungsfehler - der zehn Jahre später allerdings noch immer nicht behoben worden ist. Sobald aber ein Fehler bei der Tabaksteuer auffällt, setzt die Bundesregierung alle Hebel in Bewegung, um den Fehler zu korrigieren. Diese Prioritätensetzung zeigt, dass gewaltbetroffene Frauen alleingelassen werden. Die Verjährungsfrist endlich wieder auf 20 Jahre zu verlängern, sollte das Mindeste sein. Aber Deutschland bleibt weiter ein Täterparadies, solange Frauen selbst um ihren Schutz kämpfen müssen und Täter von staatlichem Versagen profitieren. Schon im vergangenen November kündigte Ministerin Hubig härtere Strafen an. Doch mit kleinen Nachbesserungen hier und da werden wir patriarchale Gewalt nicht beenden. Millionen Frauen brauchen Sicherheit. Wer vor Gewalt flieht, benötigt sofort einen sicheren Platz, verlässliche Beratung und Behörden, die die Gefahr ernst nehmen und gemeinsam handeln. Dafür muss die Bundesregierung endlich das Geld und die verbindlichen Strukturen bereitstellen, die eine Gesamtstrategie im Sinne der Istanbul-Konvention zulassen. Der derzeit diskutierte Haushalt wäre eine Möglichkeit, allen Frauen ein klares Zeichen zu geben, dass die Bundesregierung für ihren Schutz sorgt und die Strukturen finanziert. Doch diese Chance wird die Bundesregierung erneut nicht nutzen.“
